Zusätzliche Infos zum Ausbilderschein....
Ausbilder werden: Wichtiges zum Ausbilderschein auf zusammengefasst.
Wer in Industrie, Handel oder Handwerk ausbilden möchte, benötigt nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch pädagogische Fähigkeiten. Diese können bei einer Ausbildung zum Ausbilder nach der AEVO erworben werden. Der Ausbilderschein (IHK/HWK) dient als Nachweis der erworbenen Kenntnisse. Die wichtigsten Fakten zu den Voraussetzungen, Kosten und Fördermöglichkeiten sind hier für dich zusammengefasst.
Bei der Ausbildung zum Ausbilder nach der AEVO werden die fachlichen und pädagogischen Kompetenzen erworben, um Auszubildende auszubilden. Der Ada-Schein oder Ausbilderschein ist der Nachweis der Ausbildereignung.
Junge Menschen ausbilden und Wissen weitergeben – das zeichnet Deutschland aus. Deshalb ist unsere Duale Ausbildung in Deutschland so wertvoll und über die Landesgrenzen hinaus hoch angesehen. Wer ausbilden möchten, für den ist der Ausbilderschein jedoch Voraussetzung. Was heißt das konkret? Mindestens ein Mitarbeiter im Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildung zum Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) abgeschlossen haben und somit im Besitz des Ausbilderscheins sein.
Antworten auf wichtige Fragen zum Ausbilderschein:
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Was ist der Ausbilderschein?
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Der Ausbilderschein ist der Nachweis darüber, dass man gemäß der AEVO in der Lage ist Auszubildende auszubilden, und zwar aus berufs- und arbeitspädagogischer Sicht.
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Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
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Für die Ausbildereignungsprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen, Dennoch ist es sehr zu empfehlen einen entsprechenden Vorbereitungskurs zu besuchen. Melde dich gleich hier zu unserem zertifizierten Ausbilderschein Onlinekurs an und bereite dich optimal auf die AEVO-Prüfung vor.
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Ist es möglich, ohne AdA-Schein auszubilden?
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Nicht als verantwortlicher Ausbilder in Industrie, Handel oder Handwerk. Als Ausbildungsbeauftragter kann man allerdings auch ohne den Ausbilderschein denn Auszubildenden einzelne Inhalte vermitteln.
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Wer kann den Ausbilderschein machen?
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Den Ausbilderschein kann jeder machen, ganz egal ob Angestellte:r, Selbstständige:r oder Arbeitssuchende:r. Jeder, der Ausbilder werden möchte kann den Ausbilderschein machen.
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Wie läuft die Ausbildung ab?
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Entweder du besuchst einen Präsenzkurs mit festen Unterrichtszeiten bei einem Bildungsanbieter in deiner Nähe oder du bereitest dich einfach Online mit einem Onlinekurs für den Ausbilderschein auf die Prüfung vor.
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Wie verläuft die Prüfung zum Ausbilder?
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Es gibt einen schriftlichen und einen mündlichen/praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 180 Minuten und ist eine Multiple-Choice Prüfung. Hier die Regelung aus der AEVO dazu.
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Wie lange dauert der Kurs für den Ada-Schein?
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Je nach dem. Du machst hier im Ausbilderschein Onlinekurs dein eigenes Lerntempo. Du entscheidest wann und wo du lernst, das ist ja das tolle. Als Richtlinie gilt eine Vorbereitungszeit von ca. 60 Stunden.
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Was kostet der Ausbilderschein?
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Die Preise für einen Ausbilderschein Kurs variieren je nach Modell sehr stark. Günstiger sind in der Regel Onlinekurse, da hier keine extra Dozenten, Räumlichkeiten oder ähnliches bezahlt werden müssen. Die Preise für zertifizierte Onlinekurse zur Vorbereitung auf die Ausbilderschein Prüfung liegen bei ca. 400 Euro bis 800 Euro.
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Die Prüfungsgebühr für die Ausbilderschein Prüfung ist immer direkt an die jeweilige Kammer zu bezahlen.
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Was ist der Ausbilderschein?
Der Ausbilderschein, auch AdA-Schein genannt, bescheinigt die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der Ausbilder (AdA). Während dieser Ausbildung sammeln die Teilnehmer das nötige Wissen, das sie als künftige Ausbilder im Betrieb benötigen sowie die pädagogischen Fähigkeiten, die im späteren Umgang mit den Auszubildenden hilfreich sind. Wer die AEVO-Prüfung besteht, erwirbt damit die bundesweite Ausbildungsbefähigung und darf im Betrieb ausbilden. Die Berechtigung erteilt in Deutschland jeweils die zuständige Stelle, in der Regel also die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer als Genehmigungsbehörde für die berufliche Ausbildung.
Welche Voraussetzungen für den Ausbilderschein gibt es?
Wer den AdA-Schein machen möchte, sollte eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Die Ausbildung sollte in dem Beruf sein, in dem der Ausbilder Auszubildende ausbilden möchte, da er die entsprechende fachliche Kompetenz besitzen muss. Wer abseits des gelernten Berufes ausbilden möchte, sollte sich an die zuständige Stelle wenden, diese berät in Einzelfällen kompetent. Eine Altersbeschränkung für die Ausbildung zum Ausbilder nach AEVO gibt es nicht.
Selbstverständlich sollte man gut mit jungen Menschen umgehen können und Struktur in die Ausbildung bringen können, genau das sind allerdings auch Inhalte von Ausbilderschein Kursen. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) heißt es hierzu in § 30, Absatz 1: "Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind."
Worin diese Kenntnisse konkret bestehen und wie der Nachweis dafür erbracht werden kann, gibt die AEVO vor.
>>> Zur Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Ist es möglich, ohne AdA-Schein auszubilden?
Auszubilden ohne Ausbilderschein ist laut AEVO möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Wer bereits vor dem 1. August 2009 als Ausbilder im Sinne §28 BBiG tätig war, ist generell vom Nachweis des Zeugnisses über die Ausbilderprüfung und dem Nachweis über fachliche Eignung befreit. Wer eine Bescheinigung beantragen möchte, kann sich an die zuständige Stelle wenden.
Wer kann den Ausbilderschein machen?
Den Ausbilderschein macht man beispielsweise als Teil der Meisterausbildung.
Wer ausbilden möchte kann auch den Ausbilderschein machen. Jeder, der Auszubildende Ausbilden möchte, kann diesen Vorbereitungskurs besuchen und sich zur Ausbildereignungsprüfung anmelden.
Wie läuft die Ausbildung zum Ausbilder ab?
In Vorbereitungskursen werden das Wissen und die pädagogischen Fähigkeiten vermittelt, die in einer anschließenden Prüfung abgefragt werden. In einem Rahmenplan, der vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbilder veröffentlicht wurde, werden diese Lerninhalte festgehalten. Damit wird der bundesweit einheitliche Qualitätsstandard bei der Durchführung der Lehrgänge eingehalten.
Nach der AEVO umfasst die Ausbildung zum Ausbilder diese vier Handlungsfelder :
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, wie z.B.:
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Auswahl passender Ausbildungsberufe für den Betrieb
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Planung des Ausbildungsbedarfs
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Prüfung des Betriebs auf die Eignung hinsichtlich des angestrebten Ausbildungsberufes
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, wie z.B.:
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Betrieblichen Ausbildungsplan erstellen
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Abstimmung mit Berufsschule
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Vorbereitung des Berufsausbildungsvertrages
3. Ausbildung durchführen, darunter fallen Punkte wie:
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Probezeit organisieren
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Azubis im Lernprozess unterstützen
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Geeignete Ausbildungsmethoden wählen und einsetzen
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Leistung des Azubis bewerten
4. Ausbildung abschließen, darunter fallen Punkte wie:
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Erstellung des Zeugnisses
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Azubis auf die Abschlussprüfung vorbereiten
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Azubis über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren
Wie verläuft die Prüfung zum Ausbilder?
Auch der Ablauf und der Umfang der Ausbildereignungsprüfung ist in der AEVO festgelegt. Die Prüfung ist zweigeteilt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der 180-minütigen schriftlichen Prüfung werden alle vier Handlungsfelder in Form von schriftlichen (mittlerweile meist digital am Rechner) Multiple-Choice-Aufgaben abgefragt.
Der praktische Teil der Ausbildereignungsprüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. Der Prüfling muss dabei eine ausbildungstypische Situation simulieren. Der Prüfling muss beispielsweise zeigen, wie er einen Azubi zu einem bestimmten Lerninhalt aus dem Ausbildungsrahmenplan anleiten würde. Darauf folgt ein Fachgespräch mit den Prüfern. Insgesamt dauert die mündliche Prüfung 30 Minuten.
Um die Prüfung zu bestehen, muss der Prüfling in beiden Prüfungsteilen jeweils mindestens 50 von 100 zu erreichenden Punkten erreichen. Sollte er durchfallen, kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil ist dabei anrechenbar.